§1 Mietvertrag
Der Mietvertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung schriftlich, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird und der Mieter Kenntnis von den Mietbedingungen erlangt und diese bestätigt
hat.
§ 2 Teilnehmer
Die Ferienwohnung darf nicht von mehr Personen – inklusive Babies und Kleinkindern- bewohnt werden, als dem Vermieter bei der Buchung angegeben wurde.
§ 3 Haustiere
Haustiere
sind in dem Ferienhaus nicht gestattet
§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht den Gästen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr
zur Verfügung. Eine spätere voraussichtliche Ankunftszeit ist dem Vermieter vor der Anreise mitzuteilen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von
30% des Mietpreises inkl. Endreinigung, falls gebucht, und Wäschepakete, falls gebucht, fällig. Der Restbetrag muss bis 14 Tage vor der Anreise auf dem Vermieterkonto eingegangen sein. Bei sehr kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung direkt bei
Anreise vor Ort in bar. Kartenzahlung ist nicht möglich. Bleibt der Mieter dem Vermieter den Mietbetrag bis zur Anreise schuldig, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Übernachtungspreise verstehen sich inklusive einer Pauschale für Strom-, Wasser-, Heizungskosten, Kleinkindausstattung inklusive Kinderreisebett und exklusive Endreinigungskosten.
Bei Vermittlung über eine Agentur gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen der Vermittlungsagentur.
§ 6 Rücktrittsgebühren
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ab 60 Tage vor Mietbeginn sind Rücktrittsgebühren i.H.v. der Anzahlung, ab 35 Tage vorher i.H.v. von 50 % der reinen Übernachtungskosten,
danach i.H.v. 80 % und bei unangekündigtem Nichterscheinen von 90% der reinen Übernachtungskosten fällig. Der Vermieter bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Räume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt dies, wird
der Gast von den Kosten seines Rücktritts frei. Anderenfalls ist er verpflichtet, sie zu zahlen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Vermittlung über eine Agentur gelten ausschließlich die Rücktrittsbedingungen der Vermittlungsagentur.
§ 7 Reinigung/Verantwortlichkeit
Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung während der Mietdauer sauber zu halten und am Ende der Mietperiode in aufgeräumten besenreinen Zustand zu übergeben.
Der Mieter ist während der Mietperiode für die Ferienwohnung und ihr gesamtes Inventar verantwortlich. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Mieter verpflichtet, Ersatz zu leisten und den Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Schäden, die der Mieter feststellt, jedoch nicht verursacht hat, sind dem Vermieter ebenfalls unverzüglich zu melden, damit sie dem Mieter nicht angelastet werden. Nicht gemeldete und ersetzte Schäden werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
§ 8 Rauchen / offenes Feuer / Kerzen
Das Rauchen in der Ferienwohnung ist ausdrücklich untersagt.
Beim Umgang mit offenem Feuer und Kerzen ist besondere Vorsicht geboten. Schlafräume sind davon ausgeschlossen. Im
Wohnraum darf das Abbrennen von Kerzen und Teelichtern nur unter Aufsicht und auf feuerfester Unterlage erfolgen.
§ 9 Parken
Das Parken auf dem Grundstück des Vermieters ist kostenlos.
§ 10 Aufsicht
Kinder unterliegen beim Spielen im Garten der Aufsichtspflicht der Eltern. Holzlagerplätze, Bereiche mit Regenauffangtonnen des Vermieters sind aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahren zu meiden.
§11 Ruhezeiten
Auf
die Belange der wenigen Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Von Mieter und Vermieter werden die allgemein üblichen Ruhezeiten in allgemein üblicher Weise eingehalten. Lärmverstöße sind unzulässig und können eine fristlose
Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen, sofern Lärm verursachende Aktivitäten wie z.B. Feierlichkeiten mit dem Vermieter nicht abgesprochen sind.
§ 12 Gerichtsstand und Gesetzliche Regelungen
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Rostock bzw. der der Vermittlungsagentur. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die durch diese Mietbedingungen nicht abgedeckten rechtlichen Angelegenheiten durch die derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden.
§ 13 Wirksamkeit der Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Mietbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst
nahe kommende gültige Bestimmung.
Stand: Mai 2014